Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit der öffentlichen Beteiligung zu den sachlichen Teilplänen verschiedener Kooperationsstandorte begonnen.
Anlass der Aufstellung des sachlichen Teilplans ist die Absicht, zeitnah ein bedarfsgerechtes Angebot an großen zusammenhängenden Wirtschaftsflächen zu sichern, die sich für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben eignen.
Zu diesem Zweck sollen die 24 in der Planungsregion verteilte Standorte als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung mit der Zweckbindung (GIBz) „Regionale Kooperationsstandorte“ festgelegt werden.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird von einer öffentlichen Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, vor Ort abgesehen. Die Auslegung wird insofern durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Unter dem Link können Sie die Planunterlagen für die Dauer von zwei Monaten, vom 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020 einsehen.
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Stellungnahmen bitte an:
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- per E-Mail an regionalplanung@nullrvr.ruhr oder
- per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder
- per Telefax an 0201 2069-369