Möllen am Rhein – oder: Wie ein paar Fakten helfen können, das Thema richtig einzuordnen

Nochmals möchten wir den Versuch unternehmen, auf der Grundlage von Fakten einen konstruktiven Beitrag zum Thema „Kraftwerksgelände“ zu leisten, damit Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, sich ein eigenes Bild machen können.

Wir werden uns weiterhin an keinerlei Spekulationen über ein mögliches Ergebnis eines Planungsprozesses, der gerade erst begonnen hat, beteiligen.

Nach den Grundsätzen der Regionalplanung, für die der RVR zuständig ist, hat die Stadt Voerde einen Überhang an Gewerbeflächen und Wohnbauflächen. Als Stadt mit rückläufiger bzw. in den letzten Jahren stagnierender Bevölkerungszahl sollte Voerde nach den Regionalplanentwürfen sogar in beiden Bereichen Flächen „abgeben“, d.h. planungsrechtlich in nicht bebaubare Flächen umwandeln. Dagegen haben zwar Rat und Verwaltung Einwendungen erhoben, diese blieben aber bisher unberücksichtigt bzw. werden wegen der Verzögerungen in der Regionalplanung erst später behandelt.

Das Konstrukt der Kooperationsfläche beinhaltet im Wesentlichen, dass die dahinter liegenden Flächen dem kommunalen Bedarf nicht angerechnet werden. Voerde könnte also trotz rechnerischen Flächenüberhangs auf dem Gelände Gewerbeflächen ausweisen und in der Bauleitplanung neu aufstellen.

Es war von Anfang an klar, dass Wohnen in einem Kooperationsstandort nach den Grundzügen des RVR nicht zulässig ist. Dennoch haben Eigentümer (RWE und Steag) gemeinsam mit der Stadt aufgezeigt, dass der Standort hervorragende Voraussetzungen für ein anteiliges Wohnen bietet. So beinhalten die drei erarbeiteten Entwicklungsszenarien auch die Komponente „Wohnen“. Dieser Gedanke wurde sowohl von der Bürgerschaft als auch einhellig von allen im Rat der Stadt Voerde vertretenen Fraktionen bekräftigt.

Allein aus dem lokalen Bedarf lässt sich aber regionalplanerisch keine Wohnbebauung auf dem Gelände argumentieren.

Weil die Szenarien im Widerspruch zu den Kriterien für den Kooperationsstandort und stehen und es trotz des fehlenden rechnerischen Bedarfs wichtig ist, die Fläche anteilig in den attraktiven Lagen auch für Wohnnutzung zu entwickeln, ist unser Bürgermeister sowohl in Richtung RVR-Spitze, als auch in Richtung Land NRW unterwegs, um für die „Voerder Idee“ zu werben.

Dass ein in den Augen von politischen RVR-Vertretern falsches Ministerium beteiligt wurde, liegt daran, dass der Bürgermeister selbst von der für Kommunen zuständigen Ministerin angesprochen wurde. Er hatte zuvor auf einer Veranstaltung der Ruhrkonferenz wiederholt darauf hingewiesen, dass der Kraftwerksstandort Voerde im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes-Kohleregionen „durch die Maschen fällt“ und im Gegensatz zu den anderen Steinkohlekraftwerksstandorten keine Fördermittel erhalten soll (leider hat sich dies auch so bewahrheitet).

Die Ministerin selbst hat daher das Gespräch gesucht. Zu ihrem Ressort gehört übrigens auch die Entwicklung von industriellen Brachflächen. Selbstverständlich fanden zuvor auch Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium statt, leider mit dem Ergebnis, dass für Voerde andere Lösungen gefunden werden müssten.

Was ist daher daran verwerflich, solche Gespräche zu führen? Diese haben im Ergebnis auch die Motivation für die „Voerder Idee“ bekräftigt und – wie vom Bürgermeister berichtet – konkrete Umsetzungsschritte verabredet, um die gemeinsame Position zu untermauern und die Wirtschaftlichkeit einer Nachfolgenutzung konkret durchzurechnen.

Es wurde nie behauptet, dass mit dem Aufstellungsbeschluss des RVR die Kriterien für einen Kooperationsstandort aufgeweicht werden können. Es ging vielmehr darum, dass im Rahmen der formellen Beteiligung der Stadt Voerde die Argumente vorgebracht werden und man auf dieser Grundlage dann eine geeignete Lösung finden will. Das läuft letztlich nicht anders als bei der Aufstellung eines städtischen Bebauungsplanes.

Wie diese Lösung planungsrechtlich aussehen kann, werden wir gemeinsam im Laufe des Prozesses erarbeiten. Hilfreich wäre hier sicher auch, wenn die CDU-Fraktion im RVR nicht nur die bekannten Kriterien für eine Kooperationsfläche bestätigen würde, sondern sich im weiteren Prozess, für den sie ja eine eigene Zuständigkeit proklamiert, für die Voerde Belange einsetzt. Davon ist bisher nicht die Rede.

Abschließend noch ein kurzer, aber entscheidender Hinweis: die Flächen gehören nicht der Stadt Voerde, sondern RWE und Steag. Diese könnten theoretisch auch entscheiden, das Werk nicht bzw. erst in ferner Zukunft abzureißen und für eine Nachfolgenutzung zu entwickeln. Es muss also zuerst einmal darum gehen, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu erarbeiten. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Eigentümer dabei von Anfang an den Schulterschluss mit der Stadt gesucht haben und die bisherigen Ergebnisse in großer Einigkeit erarbeitet wurden.

Soviel zu den Fakten.

Wir werden uns weiterhin inhaltlich in den Prozess einbringen und damit politische Geschlossenheit nicht nur einfordern, sondern unsererseits auch zeigen.