Die SPD in Dinslaken hat alle wichtigen Informationen zusammengetragen, wir haben Sie auch hier nocheinmal für euch:
Quelle: https://www.spd-dinslaken.de/coronahilfen/#Notnr
Familien, Arbeitnehmer, Künstler und Selbstständige – Kurzarbeit, Kinderbetreuung, Jobverlust, Auftragsflaute – Hier die wichtigsten Corona-Hilfen, Links, Notfallnummern. Stand 31.3.2020
Notfallnummern
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
- Gewalt gegen Frauen in 18 Sprachen: 08000 116 016
- Krisenhotline für Alleinerziehende: 0201 82 774 799
- Weitere (Pflegetelefon, Elterntelefon, Onlineberatung) beim BMFSFJ
Engpass-Aktionsplan
Erstellen Sie einen Aktionsplan für sich! Unser Vorschlag:
- Miete zahlen geht nicht? Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Stellen Sie klar, dass Sie sich um Lösungen kümmern. Machen Sie einen Termin aus wann Sie sich wieder melden.
- Steuerzahlungen fällig? Beantragen Sie Steueraufschub. Infos hier.
- Nutzen sie Zahlungsaufschübe (s.u.)! Wenden Sie sich dafür an den Vertragspartner.
- GKV-Beiträge fällig? Beantragen Sie Stundung. Infos hier.
- Beantragen Sie dann Hilfen wie im folgenden vorgestellt:
Corona-Hilfen für Arbeitnehmer
Alle Angaben ohne Gewähr!
Zahlungsaufschübe
Bis zum 30. Juni Verbraucherschutz bei Zahlungsunfähigkeit wegen Corona. Details hier.
- Kündigungsschutz der Mietwohnung
- Zahlungsaufschub für Leistungen aus der Grundversorgung (z.B. Strom, Telekommunikation)
- Stundung von Verbraucherkrediten
Corona-Grundsicherung
Stellen Sie den Antrag formlos im laufenden Monat! Details hier.
- Lebenshaltungskosten
- Übernahme Miete in tatsächlicher Höhe
- Erspartes darf behalten werden
- Vorraussetzung: kein erhebliches Vermögen (Quelle)
Diese Corona- Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni. Als erhebliches Vermögen gelten wahrscheinlich EUR 60.000 für erste Person im Haushalt + EUR 30.000 für jede weitere. Details und Links zum Antrag finden Sie hier.
Corona Notfall-KIZ
Anträge ab 1. April. Details hier.
- 185 Eur/Monat
- Kitagebührenbefreiung
- Nur Einkommen aus letztem Monat zählt
- Mit Einkommensprüfung
Diese Corona-Regelung gilt zunächst bis zum 30. September. Den Link zum Antrag finden Sie hier.
Verdienstausfall durch Kinderbetreuung
Verdienstausfall zahlt der Arbeitgeber aus. Weisen Sie Ihn ggf auf die Förderung hin! Details hier.
- 67% des Nettoeinkommens, maximal EUR 2016
- Maximal für 6 Wochen
- Antragstellung durch Arbeitgeber, Infos beim LVR
Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot
(auch Quarantäne) Das LVR entschädigt durch den Arbeitgeber auf Basis des Vorjahresnettoeinkommens. Weisen Sie ihn ggf darauf hin!
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt und ausgezahlt. Details hier.
Corona-Hilfen für Selbstständige, Freiberufler und Künstler
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Grundsicherung (siehe auch oben) wurde besonders in Hinblick auf Selbstständige angepasst.
Stundungen
- Stundung von Steuerzahlungen. Infos von der Finanzverwaltung
- Stundung von Sozialbeiträgen. Infos vom GKV-Spitzenverband
Zuschüsse
- NRW Soforthilfe für FreiberuflerInnen und Selbstständige für Betriebs- und Lebenshaltungskosten
- NRW Soforthilfe für freischaffende KünstlerInnen
- Kurzarbeitergeld für MitarbeiterInnen
- Teilweise Erstattung von Kosten für ausgefallenes Personal und Verdienstausfall
- durch Kinderbetreuung
- durch Tätigkeitsverbot
Kredite
- KFW Kredit im verkürzten Verfahren zu erleichterten Bedingungen
- NRW.BANK Kredit im verkürzten Verfahren zu erleichterten Bedingungen
Lese-Empfehlungen
Infos zum Sozialschutzpaket vom BAMS
Sehr ausführliche Information zu Lebenshilfen und Finanzen vom BMFSFJ.
Übersicht von staatlichen Unterstützungen und erweitertem Arbeitnehmer-/Mieter-Schutz von Stefan Zimkeit (MdL)
Hier geht es zur Seite des Robert-Koch-Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Hier die aktuellen Informationen speziell für Voerde:
https://www.voerde.de/de/inhalt/coronavirus/