Es geht um den Feststellungsbeschluss der Betuwe-Strecke für den Teilabschnitt Voerde, von der Dinslakener Stadtgrenze bis zur Grenzstraße. Dort stehen wir aktuell vor einem Dilemma.
Nahezu alle Anregungen und Bedenken von Bürgern, Politikern und der Stadt Voerde wurden vom Eisenbahn Bundesamt (EBA), als zuständige Obere Genehmigungsbehörde, ignoriert oder mit für uns nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.
Beispiele hierfür sind der Lärmschutz, der Haltepunkt Voerde, die Schwanenstraße, sowie indirekt auch die Grenzstraße:
-
- Wir wünschen uns, dass der notwendige Lärmschutz transparent und nicht sichtbehindernd erstellt wird. Auch sollte er begrünt konzipiert werden. Aus Normgründen wurde dies jedoch grundsätzlich abgelehnt.
- Den Haltepunkt am Bahnhof Voerde wünschen wir uns offener und ebenfalls transparent gestaltet, sodass hier die Aufenthaltsqualität gewährleistet bleibt. Dies wurde ebenfalls grundsätzlich abgelehnt.
- Ein sehr großer Einschnitt ist der Wegfall der Querung an der Schwanenstraße, dies wurde ursprünglich mit einer Unterführung angedacht. Obwohl von Seiten der Bürgerinnen und Bürger die Bürgerinitiative Schwanenstraße mit über 1.400 Einwendungen ins Leben gerufen wurde und auch die Politik und die Stadt Voerde alles versucht haben, um eine Schließung zu verhindern, wurde dies strikt und ohne stichhaltige Begründung abgelehnt.
Die Querung Schwanenstraße ist nach unserem Kenntnisstand die einzige städtische und innerörtliche Straße, die auf der gesamten Betuwe Stecke keine Berücksichtigung fand. Alle übrigen Querungen von Oberhausen bis Emmerich, wurden, teilweise herabgestuft als Rad- und Fußgängerquerung, berücksichtigt. Sogar zwei private Querungen wurden berücksichtigt. Lediglich eine landwirtschaftlich genutzte Überquerung wurde nicht berücksichtigt.
Das große Dilemma
Die Konsequenz aus der Querungsverweigerung ist, dass die Stadt Voerde den Klageweg einschreiten kann und muss. Hiermit beginnt das eigentliche Dilemma. Die Landesregierung NRW hat den Kommunen, die mit der Bahn eine Querungsvereinbarung getroffen haben, versprochen, den notwendigen städtischen Eigenanteil voll zu finanzieren.
Bei einer Nichteinigung, wie hier bei der Schwanenstraße, bei einer dann also notwendigen Klage, entfällt der Landeszuschuß. Damit nicht genug, es würde sogar der zugesagte Zuschuss für die Querung an der Grenzstraße entfallen. Hier soll ein Fuß- und Radweg entstehen. Die Folge wäre eine Eigenanteilsumme in Millionenhöhe.
Bei der Stadtrat-Sondersitzung am 12.03.2020 muss nun die Politik in Voerde eine Entscheidung treffen.
Soll alles aus Kostengründen akzeptiert werden?
Soll geklagt werden, obwohl Politik und viele Bürgerinnen und Bürger dies nicht wollen?
Von Seiten der SPD besteht nur eine Möglichkeit, dieses aus unserer Sicht undemokratische und kompromisslose Verhalten der Bahn und der Landesregierung NRW noch aufzuhalten:
bis Ende April muss mit der Landesregierung NRW und der Bahn gesprochen werden, mit dem Ziel eine für den Bürger vertretbare Lösung zu finden.
Die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger und an die übrigen Parteien lautet: „Helft uns dabei, eine gemeinsame Lösung für alle zu finden.“