Das Thema Dichtheitsprüfung wird von der SPD in Voerde durch einen Antrag an den Bürgermeister erneut aufgenommen.
Viele Hauseigentümer in Voerde wurden vor wenigen Wochen von der Verwaltung angeschrieben und zur Prüfung des Hausanschlusses aufgefordert. In dem Anschreiben wurde eine entsprechende Frist aufgegeben, bis zu welchem Zeitpunkt die Prüfung zu erfolgen hat und der Nachweis einer Prüfung zu erbringen ist.
Das Landeswassergesetz schreibt jedoch den Nachweis dieser Prüfung nicht zwingend vor, sondern ermöglicht den Städten und Gemeinden eigenständig festzulegen, ob ein Nachweis zu erbringen ist oder nicht.
Nach Auffassung der Voerder SPD Fraktion ist diese Wahlfreiheit in der städtischen Satzung unentbehrlich. Daher fordert die Voerder SPD eben diese "Kann – Bestimmung" in die kommunale Satzung aufzunehmen und auf die Nachweispflicht der Kanalprüfung zu verzichten.
Konkret fordern die Sozialdemokraten in Ihrem Antrag den Kommunalbetrieb Voerde dazu auf, bei der Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach Landeswassergesetz auf die Vorlagepflicht für Prüfbescheinigungen von Hauseigentümern innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten zu verzichten.
Den vollständigen Antrag der SPD Fraktion finden Sie nachstehend.