Gemeinsame Ablehnung der Änderung des LPVG

Gemeinsame Ablehnung der Änderung des LPVG

„Das Landespersonalvertretungsgesetz in seiner aktuellen Form ist modern, praktikabel und bewährt. Es bedarf zur Zeit keiner Änderung!“ Hintergrund dieser von Achim Gregorius, Stadtverbandsvorsitzender der SPD in Voerde, und Stefan Kaufmann, ver.di Gewerkschaftssekretär des Bezirks Duisburg/ Niederrhein, in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilten Aussage, ist die von der CDU/FDP Landesregierung geplante Novellierung des für den öffentlichen Dienst und die öffentlichen Behörden geltenden Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG). Von der Regierung geplant ist, dass viele Maßnahmen, für die der Personalrat bisher ein Mitbestimmungsrecht hat künftig nur noch einer Mitwirkung unterliegen sollen. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der zu erheblichen Kompetenzbeschneidungen der Personalräte führen würde, wie Stefan Kaufmann meint: „Der Unterschied zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung ist der, dass der Personalrat bei der Mitbestimmung als gleichberechtigter Partner der Dienststellenleitung Prozesse mitgestaltet, bei der Mitwirkung aber vom Dienstgeber nur noch anzuhören ist. Entscheidungen trifft dieser dann alleine. Der soziale Friede innerhalb der Dienststelle könnte zukünftig potentiell gefährdet sein, wenn der Personalrat keinen faktischen Einfluss mehr auf Maßnahmen wie z.B. der Arbeitsplatzgestaltung, der Einführung und Ausgestaltung gleitender Arbeitszeit, der Regelung zum Ausgleich von Mehrarbeit, der Verlängerung der Probezeit oder der Befristung von Arbeitsverhältnissen hat.“ Da auch das so genannte Erörterungsverfahren in einer Reihe von Fällen abgeschafft werden soll, will die Landesregierung hier zukünftig auf ein bewährtes Werkzeug zur einvernehmlichen Lösung in strittigen Punkten verzichten, bevor Arbeitsgerichte angerufen werden. „Der von CDU und FDP vorgelegte Entwurf ist ein Horrorkatalog, der deutlich macht, dass die Landesregierung ihr Ziel, die Mitbestimmung im Land zu schleifen, rücksichtslos durchsetzt. Durch die vorsätzliche Zerstörung langjährig aufgebauter und bewährter betrieblicher Mitbestimmung zeigt der selbsternannte „Arbeiterführer“ Rüttgers sein wahres Gesicht!“, beurteilt Achim Gregorius die Planungen der Landesregierung. Auch der Verweis des Innenministeriums des Landes NRW, dass das LPVG lediglich auf das Mitbestimmungsniveau des Bundespersonalvertretungsgesetzes zurückgeführt werden solle, greift zu kurz, da dieses in seinem Kern bereits auch schon aus den 70´er Jahren stammt. Zudem wurde das LPVG spezifisch auf die Strukturen in NRW zugeschnitten und ist somit, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt übertragbar. „Ein solch eingeschränktes Landespersonalvertretungsgesetz wie es jetzt in NRW in Planung ist, gibt es nur noch in Baden- Württemberg. In Briefen an Dr. Jürgen Rüttgers, den NRW Ministerpräsidenten und den CDU Landtagsabgeordneten Wolfgang Hüsken, hat der SPD Stadtverband Voerde gefordert, die geplante Änderung des LPVG auszusetzen und nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Gewerkschaften zu beschließen. NRW hat besseres verdient!“, so Achim Gregorius. Ein Einschätzung die Stefan Kaufmann teilt: „Die geplante Novellierung in der jetzigen Form würde für die Personalräte bedeuten, dass sie ins Mittelalter der betrieblichen Mitbestimmung zurückversetzt würden!“, so der ver.di Gewerkschaftssekretär. (ag)