
SPD Stadtverband Voerde lehnt Änderung des Wahlrechtes und der Gemeindeordnung NRW entschieden ab
Der SPD Stadtverband Voerde lehnt die von der Landesregierung geplanten Änderungen des Wahlrechtes und der Gemeindeordnung NRW entschieden ab, da diese sowohl eine Einschränkung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten, als auch die nordrheinwestfälischen Kommunen zumindest mittelfristig massiv schädigen würden.
Nach unserer Auffassung ist die geplante Änderung des Wahlrechts mit der Trennung der Wahlen von Rat und Bürgermeister/ Landrat und des Verzichts auf Stichwahlen, der ebenso durchsichtige wie auch rücksichtslose Versuch der Konservativen auf kaltem Wege die eigene Macht auf Kosten der politischen Gegner, hier besonders auch der kleineren Parteien und freien Wählergemeinschaften, zu manifestieren. Ohne die in der demokratischen Tradition in NRW bewährten Stichwahlen, beispielsweise im Jahr 2004, sähe die kommunalpolitische Landschaft in NRW deutlich anders aus als sie sich heute darstellt. Die CDU würde in 5 kreisfreien Städten, einem Landkreis sowie in 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden jeweils ein politisches Spitzenamt mehr besetzen als sie es heute tut. Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler haben, wie auch hier im Kreis Wesel, anders entschieden und sich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen einen konservativen Kandidaten entschieden. Der Verzicht auf Stichwahlen bedeutet unserer Ansicht nach eine nicht hinzunehmende Einschränkung der Wahlrechte mündiger Bürgerinnen und Bürger.
Auch die geplante Änderung des § 107 der Gemeindeordnung NRW lehnen wir entschieden ab, da hier die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in einem Maße eingeschränkt werden, die zumindest mittelfristig zu Nachteilen für die Kommunen, und damit, durch zwangsläufige Veränderungen des Leistungsspektrums, auch für deren Bürgerinnen und Bürger führen wird. Auch die geplante Bestandsschutzklausel für bestehende kommunale Unternehmen wird diesen Prozess nicht verhindern sondern nur hinauszögern, da es den kommunalen Unternehmen nicht erlaubt sein wird sich über das zur Zeit bestehende Maß hinaus zu engagieren. Die Folge wird eine zunehmende Privatisierung von kommunalen Eigenbetrieben, kommunalen Wohnungsbauunternehmen oder beispielsweise der kommunalen Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen sein. Eine Absenkung der Leistungs- und Qualitätsstandards, bei prospektiv steigenden Preisen, wird eine Abwärtsspirale in Gang setzen, da private Unternehmen nicht die Gemeinnützigkeit und qualitativ hochwertige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger bei bezahlbaren Preisen als Unternehmensziel haben, sondern in erster Linie blankes Profitstreben in den Vordergrund ihres Handels rücken. Die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen wird im übrigen auch von vielen CDU- Oberbürgermeistern, CDU- Bürgermeistern und weiten Teilen der CDU- Basis deutlich abgelehnt, da erwirtschaftete Gewinne der kommunalen Unternehmen bisher die oft klammen Gemeindehaushalte spürbar entlasten. Für den Haushalt der Stadt Voerde würde dies beispielsweise mittelfristig den Verlust von ca. 490.000 € bedeuten.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Landesregierung aus CDU und FDP sich nicht nur als Totengräber der sozialen Infrastruktur in NRW betätigt, sondern nun auch zunehmend dazu übergeht die Leistungsfähigkeit von Kommunen in einer Art zu zerstören die an Beratungsresistenz und Rücksichtslosigkeit kaum noch zu überbieten ist. (ag)